Batteriegesetz (BattG)
Informationen gemäß Batteriegesetz (BattG) und Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Als Händler ist LANOA gesetzlich dazu verpflichtet, über die im Online-Shop erworbenen Batterien und Akkus sowie Altgeräten und den Umgang hiermit zu informieren.
Batterien und Akkus sowie Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Sie sind daher eigens mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern gekennzeichnet:

Entsorgung von Batterien
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit des Kunden schädigen können. In diesem Falle ist auf ihnen auch der enthaltene Schadstoff anhand des jeweiligen chemischen Symbol benannt (Cd für Cadmium - Pb für Blei - Hg für Quecksilber).
Altbatterien enthalten andererseits wichtige Rohstoffe und können verwertet werden.
Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten kommunalen Sammelstellen zu entsorgen.
Batterien und Akkus können nach Gebrauch unentgeltlich in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an LANOA zurückgesandt werden:
LANOA GbR
Albestrasse 18
12159 Berlin
Die Abgabe im Handel ist auf für Endnutzer übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Entsorgung von Altgeräten
Elektroaltgeräte können jederzeit kostenlos an den hierfür eingerichteten kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.
Hierdurch wird gewährleistet, dass die Altgeräte fach- und umweltgerecht entsorgt bzw. verwertet und werden und sich keine negativen Auswirkungen für die Umwelt ergeben.
Vor der Abgabe von Altgeräten sollten hierauf befindliche personenbezogene Daten gelöscht werden.
